Ermitteln der verknüpften Prozesse einer Anwendung

Die Verknüpfungen einer Anwendung mit Prozessschritten, Verantwortungsbereichen (Lanes) oder Gesamtprozessen erlauben die Identifizierung von betroffenen Jobs und Mitarbeitern bei Nutzungseinschränkungen oder für geplante Bildungsmaßnahmen.

Voraussetzungen

BPM-Manager und Prozessdesigner können für alle Anwendungen die verknüpften Prozesse ermitteln.

Anwendungsverantwortliche können für Anwendungen, für die sie verantwortlich sind, die verknüpften Prozesse ermitteln.

Zusammenhang

Wenn für bestimmte Anwendungen oder Hilfsmittel die Verwendbarkeit durch Aktualisierungen, Wartung oder unvorhergesehene Probleme eingeschränkt ist, dann lassen sich die Auswirkungen in den verknüpften Prozessschritten, Lanes oder Gesamtprozessen einfach identifizieren.

Ebenso lassen sich die Prozessbeteiligten ermitteln, die z.B. für diese Anwendungen und Hilfsmittel qualifiziert werden müssen, oder die Anwendungsverantwortlichen und die Prozessmitwirkenden, die zu den Anwendungen über besonderes Know-how verfügen.

So gehst Du vor

  1. Wähle im Hauptmenü Anwendungen.

    Die gleichnamige Seite erscheint. Du befindest Dich im Register Veröffentlicht.

  2. Um die Verknüpfungen einer nicht veröffentlichten Anwendung zu ermitteln, wechsle in das Register Entwürfe.

  3. Um eine bestimmte Anwendung aufzufinden, verwende den Filter.

  4. Klicke auf die Anwendung, deren Verknüpfungen Du ermitteln möchtest.

    Die Anwendungsseite mit den Abschnitten Produktdaten, Verantwortliche und Verknüpfte Prozesse erscheint.

  5. Klicke im Abschnitt Verknüpfte Prozesse auf den Prozess, dessen Verknüpfungen Du im Detail betrachten willst.

    Die Prozessseite erscheint. Du befindest Dich im Register Übersicht. Im Abschnitt Anwendungen werden die Verknüpfungen des Gesamtprozesses angezeigt.

  6. Um auch Verknüpfungen von Lanes und Prozesselementen anzuzeigen, aktiviere den Schalter  Alle Anwendungen anzeigen.

    Alle Verknüpfungen mit dem Prozess und seinen Elementen werden als Kacheln angezeigt.